Wie und wann kann ich mich für eine Arche bewerben?
Als Träger einer Kindereinrichtung bzw. als Einrichtung selbst können Sie sich ganzjährig für eine Aktiv-Arche bei uns bewerben. Dafür benötigen wir einige Angaben und Unterlagen von Ihnen. Um Sie von Anfang an gut zu beraten, ist es am besten, Sie schreiben uns eine E-Mail und schildern kurz Ihre Situation vor Ort, beschreiben die Einrichtung und haben bestenfalls schon Pläne und Fotos vom Außenbereich Ihrer Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass die Arche nur auf nicht-öffentlichen Flächen, beispielsweise in der Außenanlage einer Kindertagesstätte oder Kinderkrippe, aufgestellt werden kann.
Wie viel Platzbedarf hat eine Arche?
Für die Arche muss eine möglichst ebene und frei zugängliche Fläche von ca. 100 qm zur Verfügung stehen. Die Stiftung übernimmt die Neugestaltung und Herstellung der benötigten Fläche inkl. des notwendigen Fallschutzbereichs. Der neugestaltete Bereich um das Spielgerät wird planerisch in die bestehenden Außenanlagen eingepasst.
Wie lange dauert es, bis die Arche schließlich von den Kindern genutzt werden kann?
Von der Entscheidung für Ihren Standort bis zum Aufbau der Arche vergehen ca. 8 - 10 Monate, abhängig von den individuellen Voraussetzungen und dem Projektverlauf.
Welche Kosten kommen auf die Einrichtung zu?
Die Kosten für Planung und Neugestaltung der durch das Projekt betroffenen Fläche um die Arche übernimmt die Stiftung. Die Einrichtung stellt der Stiftung die möglichst ebene Fläche, frei von erhaltenswürdiger Bepflanzung, zur Verfügung.
Gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen Einrichtung und Stiftung?
Die Stiftung schenkt der Einrichtung das Spielgerät. Über die Details der Schenkung wird mit dem Träger bzw. den verantwortlichen Stellen ein notariell beurkundeter Überlassungs- und Nutzungsvertrag geschlossen.
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